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Personalausweis

Kurzbeschreibung

Sie wollen einen Personalausweis beantragen?

Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.

Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz-PAuswG)

Vorzulegen sind

  • das bisherige Dokument (Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, dieses kann auch vor Ort erstellt werden. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Ausstellungsdauer für Personalausweise: ca. 2-3 Wochen

Vorläufiger Personalausweis

  • Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis welcher 3 Monate gültig ist. Sie benötigen also alle unten beschriebenen Unterlagen.
  • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Ihren Kinderreisepass oder
  • Ihren Reisepass

Verlust des Personalausweises
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung oder schauen Sie unter der Dienstleistung: Ausweise und Pässe: Verlustanzeige

In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.

Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. 

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis alleine beantragen, sofern sie ihren Geburtsurkunde, sowie wenn vorhanden ihren Kinderreisepass oder alten Personalausweis dabei haben. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.

  • Personalausweis jeweils

    • bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro (Laufzeit: 6 Jahre)
    • ab dem 24. Lebensjahr 37,00 Euro (Laufzeit: 10 Jahre)
  • Die Kosten für den vorläufigen Personalausweis betragen 10,00 €