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Rundfunkbeitragsbefreiung

Beschreibung

Für jede Wohnung wird ein monatlicher Rundfunkbeitrag erhoben. Wie viele Personen in dieser Wohnung leben, ist für die Erhebung nicht ausschlaggebend. 

Unter bestimmten Umständen ist eine Ermäßigung bzw. eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Seit dem 01.04.2005 werden Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausschließlich durch den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln, bearbeitet:

Kontaktdaten:

Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten:
Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Ihres Namens, müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umgehend mitgeteilt werden.

Antragsformulare sind im Eingangsbereich des Bürgerbüros erhältlich (eine Beratung ist jedoch nicht möglich).

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Anliegen nicht um eine städtische Aufgabe handelt und für die Angaben keine Gewähr übernommen werden kann!

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats nachdem der Antrag gestellt wurde und beim Beitragsservice in Köln eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, auch wenn die Voraussetzungen für die Befreiung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen.

Die Bundesagentur für Arbeit verschickt seit Juli 2009 mit jedem Arbeitslosengeld-II-Bescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale. Die Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Einzugszentrale übersandt werden.

Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. 

Zuständige Einrichtungen