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Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger die aufgrund eines geringeren Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneieigentum (Lastenzuschuss) erhalten.
Die Höhe des Wohngeldes oder des Lastenzuschusses ist abhängig von:
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- dem Einkommen der Haushaltsmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
- dem Wohnort
Alleinstehende Studenten und Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld.
Beim zuständigen Landesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können (www.wohngeldrechner.nrw.de).
Beim Bezug von Wohngeld sind Vermögensfreigrenzen zu beachten.
Danach kann in der Regel das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 60.000 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 30.000 Euro verwertbares Vermögen besitzen.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle und online.
Der Termin für das Beratungsgespräch bzw. für die Antragstellung kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
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Zuständige Einrichtungen
- Wohngeld
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- Ortstaße 5a
- 32257 Bünde
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