Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger die aufgrund eines geringeren Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneieigentum (Lastenzuschuss) erhalten.
Die Höhe des Wohngeldes oder des Lastenzuschusses ist abhängig von:
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- dem Einkommen der Haushaltsmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
- dem Wohnort
Alleinstehende Studenten und Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld.
Beim zuständigen Landesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können (www.wohngeldrechner.nrw.de).
Beim Bezug von Wohngeld sind Vermögensfreigrenzen zu beachten.
Danach kann in der Regel das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 60.000 Euro und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied 30.000 Euro verwertbares Vermögen besitzen.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihren Wohngeldantrag zu stellen:
1. Variante: Digital – schnell und bequem
Nutzen Sie den Online-Antrag für Mieter*innen (Mietzuschuss) und Eigentümer*innen (Lastenzuschuss).
Über die Seite Gemeinsam online haben Sie direkt Zugriff auf:
- Erstantrag
- Weiterleistungsantrag
- Erhöhungsantrag
- Änderungsmitteilung
So funktioniert es:
- Melden Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse an.
- Füllen Sie den Antrag online aus.
- Laden Sie den Antrag mit den erforderlichen Anlagen bequem hoch und senden ihn digital direkt an Ihre Wohngeldstelle.
2. Variante: Analog – per Post
Selbstverständlich können Sie die Anträge auch postalisch einreichen. Die erforderlichen Anlagen und weitere Informationen finden Sie unter Wohngeldseite des Landes NRW.
Bitte beachten:
- Drucken Sie die Dokumente aus.
- Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen an:
Stadt Bünde
Wohngeldstelle
Ortstraße 5a
32257 Bünde
Hinweis: Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können hier online reserviert werden.
Das Online-Terminbuchungssystem bietet eine klare Transparenz über verfügbare Termine für Ihr Anliegen. Nach der Terminbuchung und Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse und eine Terminerinnerung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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- Straße: Ortstaße Hausnummer: 5a
- PLZ: 32257 Ort: Bünde
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