BIS: Suche und Detail

Rentenstelle

Kurzbeschreibung

Für die Aufgaben im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente sind mehrere Stellen zuständig.

Die Rentenstelle bei der Stadt Bünde ist zuständig für Personen, die in Bünde gemeldet sind.

Beschreibung

Aufgaben der Rentenstelle

  • Aufnahme von Rentenanträgen und anderen Leistungsanträgen in der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (bzw. anderer Regionalträger) sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Aufnahme von Anträgen auf Kontoklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten, Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen) und in dem Zusammenhang Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
  • Unterstützung der Sozialversicherungsträger bei Ermittlungen vor Ort, z. B. durch Zeugenvernehmungen und weitere Sachverhaltsaufklärungen
  • Erteilung von allgemeinen Auskünften in Fragen der Sozialversicherung (keine Beratung) 

 

Für eine qualifizierte Rentenberatung wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vor Ort.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat umfangreiche Informationen zu den einzelnen Rentenarten sowie die notwendigen Vordrucke im Internet zur Verfügung gestellt. 

Die Digitale Rentenübersicht ist eine kostenfrei nutzbare Plattform, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, einen individuellen Gesamtüberblick über ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgeansprüchen zu erhalten. 

Die Mütterrente wurde zum 1. Juli 2025 erhöht, und die Reform Mütterrente III ist für 2027 geplant, um die Rentenansprüche für Eltern von Kindern vor und nach 1992 zu verbessern.

Die Rentenstelle nimmt unter anderem folgende Anträge auf

  • Regelaltersrente
  • Rente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren)
  • Rente für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Jahren)
  • Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung - Erstantrag
  • Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung - Fortzahlungsantrag
  • Antrag auf Witwen-/Witwerrente
  • Antrag auf Halb-Vollwaisenrente
  • Antrag auf Erziehungsrente
  • Antrag auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
  • Antrag auf Kontenklärung
  • Rente für schwerbehinderte Menschen (ab 35 Jahren und Schwerbehindertenausweis)

 

Hinweis:

Um Ihren Anliegen gerecht zu werden, ist eine vorherige online Terminvereinbarung erforderlich. 

Können Sie nicht selbst kommen, kann auch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht oder ein gerichtlich bestellter Betreuer/Bevollmächtigter den Antrag für Sie stellen.

Seitens des Rententräger ist eine Antragsannahme erst ein halbes Jahr vor Rentenbeginn möglich. Bei Rentenanträgen mit Auslandszeiten empfiehlt sich eine Antragstellung bereits ein halbes Jahr vor geplantem Rentenbeginn, in allen anderen Fällen sind 3 bis 4 Monate Vorlauf bei geklärtem Versicherungsverlauf ausreichend. 

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)