BIS: Suche und Detail

Schülerbeförderung

Kurzbeschreibung

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin, dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger, ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Er entscheidet über das zweckmäßigste Verfahren. Der Großteil der Verkehre zu den Schulen ist über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) realisiert.

Beschreibung Beschreibung

Die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger regelt die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW). Auch kann, wenn nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzt werden muss, ein Anspruch auf Beföderung begründet sein.

Schülerfahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg (=kürzester Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegenem Eingang des Schulgrundstücks) bei der einfachen Entfernung für Schüler und Schüllerinnen der

  • Primarstufe mehr als 2 km
  • Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II und der berufsbildenden Schulen mehr als 5 km beträgt.

Dies gilt auch für Schüler der entsprechenden Klassen an Förderschulen.

Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfKVO NRW)

Die Stadt Bünde erhebt Elternbeiträge nach § 97 Abs.2 S.1 SchulG NRW i.V.m. § 2 Abs.3 S.1 SchfkVO nach folgenden Kritereien:

Dazu wurden alle Einstiegshaltestellen der Schülerinnen und Schüler, die einen Beförderungsanspruch nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW haben, hinsichtlich ihres Gesamtangebots in Kategorien eingeteilt.
Diesen Kategorien werden Elternbeiträge zugeordnet, welche den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV über den Schulweg hinaus entsprechen:

Kategorie A: Das ÖPNV-Angebot geht weit über die reine Nutzung zum Schulweg hinaus. Ein entscheidendes Kriterium ist ein Angebot an Samstagen oder ggfl. auch Sonntagen, oder die Möglichkeit auch eine Bahnverbindung zu nutzen.
Festzusetzender Elternbeitrag: 10,-- € für das erste und 5,-- € für das zweite minderjährige Kind, kein Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind. Für volljährige Kinder der Familie wird der volle Eigenanteil erhoben.

Kategorie B: Das ÖPNV-Angebot geht über die reine Nutzung zum Schulweg hinaus, ist jedoch in zeitlicher und räumlicher Hinsicht deutlich eingeschränkt.
Festzusetzender Elternbeitrag: 8,-- € für erste und 4,-- € für das zweite minderjährige Kind, kein Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind. Für volljährige Kinder der Familie wird der volle Eigenanteil erhoben.

Kategorie C: Das ÖPNV-Angebot beschränkt sich ausschließlich auf die Nutzung zum Schulweg. Es liegt kein darüber hinaus gehendes Angebot vor.
Kein Elternbeitrag.