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Schülerbeförderung

Kurzbeschreibung

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin, dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger, ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Er entscheidet über das zweckmäßigste Verfahren. Der Großteil der Verkehre zu den Schulen ist über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) realisiert.

Beschreibung

Die Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger regelt die Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW). Auch kann, wenn nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzt werden muss, ein Anspruch auf Beförderung begründet sein.

Schülerfahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg (=kürzester Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegenem Eingang des Schulgrundstücks) bei der einfachen Entfernung für Schüler und Schüllerinnen der

  • Primarstufe mehr als 2 km
  • Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II und der berufsbildenden Schulen mehr als 5 km beträgt.

Dies gilt auch für Schüler der entsprechenden Klassen an Förderschulen.

Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfKVO NRW)

Die Höhe des festzusetzenden Eigenanteils wurde vom Rat der Stadt Bünde am 28.09.2010 beschlossen. Die Einstiegshaltestellen sind in die Kategorien A, B und C eingeteilt. Für die Kategorie A wurde der Eigenanteil auf 10,-- €/Monat und für die Kategorie B auf 8,-- €/Monat festgelegt. Für das zweite minderjährige Geschwisterkind beläuft sich der Eigenanteil jeweils auf die Hälfte. Vom dritten minderjährigen Kind an wird kein Eigenanteil erhoben. Volljährige Kinder zahlen den kompletten Eigenanteil.

Bei Haltestellen in der Kategorie C wird kein Eigenanteil erhoben.