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Bauleitplanauskunft
Kurzbeschreibung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden haben nach § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Beschreibung
Was ist Stadtplanung?
Stadtplanung bezeichnet die Aufgabe, den jeweils aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an eine Stadt in baulicher, gestalterischer und entwicklungsbezogener Hinsicht gerecht zu werden. Der Aufgabenbereich ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeindebedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie Natur- und Landschaftsschutz und Grünanlagennetz.
Was ist Bauleitplanung?
Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Sie basiert auf dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan).
Bürgerbeteiligung
Sie haben die Möglichkeit, sich über formlose (Name, Anschrift, Unterschrift notwendig) an dem Planungsverfahren und der Planfeststellung zu beteiligen, nähere Informationen finden Sie auf dem Planungsserver der Stadt Bünde.
Baugesetzbuch (BauGB)
Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV)
Die Aufstellung der Bauleitplanung erfolgt über die jeweiligen Gemeinden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Planung, Umwelt und Grünflächen
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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- E-Mail:
planungsamt@buende.de
- E-Mail:
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