BIS: Suche und Detail

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Gebäudes wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Sondereigentume (Wohnungen, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Stellplätze) nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Zuständig für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist in Bünde das Bauordnungsamt.

Dem Antrag sind mindestens zwei Exemplare der Bauzeichnungen aller Geschosse, des Gebäudeschnittes und der Gebäudeansicht (Aufteilungspläne) beizufügen. Zumeist werden noch zusätzliche Ausfertigungen für Kaufinteressenten, Notare oder das Grundbuchamt benötigt. Dem Antrag können dazu neben den beiden genannten Exemplaren für die Behörde und die eigenen Unterlagen noch weitere Aufteilungspläne beigefügt werden.

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richtet. Hinzu kommen noch Gebühren je nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen.

§ 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)

Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Antragstellung hat den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) (in Kraft getreten am 12.07.2021) zu entsprechen. 

Hierzu zählen in zweifacher Ausfertigung: ein aktueller Lageplan bzw. im Bestand ein aktueller Katasterplan (sog. Baubestandszeichnung) zur Überprüfung gemäß § 4 I AVA, Bauzeichnungen, die eine Prüfung des Antrags ermöglichen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten nicht größer DIN A3 sowie in einheitlichem Maßstab und im Grundsatz gemäß DIN1356 im Maßstab 1:100, in welchen die als abgeschlossen geltenden Sondereigentume durch Ziffern bezeichnet sind).

  • Grundgebühr: 100,00 Euro 
  • weitere Gebühren je Eigentumsanteil: 20,00 bis 150,00 Euro 
  • Gebühr für jede Mehrausfertigung: 30,00 Euro

Zuständige Einrichtungen