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Anliegerbeiträge

Kurzbeschreibung

Die Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zu zahlen sind.

Beschreibung

Erschließung und Erschließungsvertrag                 
Ein wesentlicher Punkt für die Bebaubarkeit eines Grundstückes ist die gesicherte Erschließung, das heißt das Grundstück muss in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder mit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt daran anliegen.
Außerdem müssen die Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen benutzbar und die Abwasserbeseitigung entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet sein.
Die Herstellung der Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, diese kann die Erschließung aber auch über einen Erschließungsvertrag auf einen Dritten (zum Beispiel Bauträger) übertragen.

Erschließungsbeiträge
Wenn der Stadt Kosten im Zusammenhang mit einem Straßenausbau entstehen, müssen sich die betroffenen Anlieger (Grundstückseigentümer) mit einem Erschließungsbeitrag (erstmaliger Ausbau) oder einem Straßenausbaubeitrag (nachmaliger Ausbau) hieran beteiligen.

Tipp: Fragen Sie bei Kauf eines Baugrundstückes im Vorfeld danach, ob seitens der Stadt noch Beitragsansprüche (für "Straße" und "Kanal") bestehen oder in Kürze anfallen werden.

Anliegerbescheinigung
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben verlangen die Kreditinstitute vom Bauherren zumeist eine sogenannte "Anliegerbescheinigung". Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob auf dem betreffenden Baugrundstück noch eine Beitragslast ruht bzw. in welcher Höhe mit Beitragsbelastungen künftig zu rechnen ist. 

Im Einzelfall kann eine Beitragsforderung auf Antrag gestundet und eine Ratenzahlung vereinbart werden.

26,00 EUR

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Zuständige Einrichtungen