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Bauantrag - Große Sonderbauten
Kurzbeschreibung
Das Einreichen eines Bauantrags in digitaler Form ist leider zur Zeit noch nicht möglich.
Für sog. „große Sonderbauten“ ist das umfassende Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 durchzuführen.
Beschreibung
Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. Eine abschließende Aufzählung der großen Sonderbauten findet sich in § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018:
Bei großen Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung mit
- den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuchs,
- den Anforderungen nach den Vorschriften der Bauordnung (BauO NRW 2018) und aufgrund der Bauordnung erlassener Vorschriften und
- anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft wird.
Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden nicht geprüft.
Für eine ganze Reihe von Gebäuden reichen die üblichen Vorschriften der Bauordnung nicht aus. Diese Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dazu gehören unter anderem Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Garagen, Schulen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Industriebauten. Für sie gibt es zum Teil spezielle Regelungen in sogenannten Sonderbauvorschriften. Sie betreffen überwiegend den Brandschutz.
Für die Planung eines Vorhabens welches unter die Definition eines großen Sonderbaus fäll bzw. fallen könnte, empfehlen wir Ihnen frühzeitig die untere Bauaufsichtsbehörde – Bauordnungsamt der Stadt Bünde mit in den Planungsprozess einzubinden. Dadurch können Fragestellungen bereits vor der Bauantragsstellung erörtert und abgestimmt werden. Viele Probleme können so bereits früh vermieden werden.
Vor Antragsstellung empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der Abstimmung der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres geplanten Vorhabens mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bünde in Verbindung zu setzen.
Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen für Bauanträge von großen Sonderbauten kann aufgrund der Vielzahl der möglichen Fälle nicht seriös im Vorhinein pauschal aufgelistet werden. Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Das Bearbeiten eines Bauantrages ist gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang.
Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet und festgesetzt.
Sie ist in der Regel abhängig vom Volumen bzw. der Rohbausumme. In Einzelfällen kann auch die Herstellungssumme Berechnungsgrundlage sein.
Unsere Beratung ist kostenlos.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnungsamt
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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- Telefon:
05223 161-237 - E-Mail:
bauen@buende.de
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