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Denkmalschutz

Kurzbeschreibung

Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig.

Beschreibung

Denkmäler werden in der Denkmalliste der Stadt Bünde geführt.

Die Eintragung erfolgt von Amts wegen, auf Anregung des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.

Bezüglich möglicher Förderungen informiert die untere Denkmalbehörde.

Veränderungen an Baudenkmälern, auch solche, für die keine Baugenehmigung erforderlich sind, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bünde.

Auch bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines Baudenkmals, zum Beispiel der Neubau eines Wohnhauses, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)

Es ist sinnvoll, vor Beantragung von Umbaumaßnahmen an Denkmälern oder Neubauprojekten im Sichtbereich von Denkmälern die Wünsche mit der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bünde zu besprechen, damit mögliche denkmalrelevante Auflagen in die Planung einbezogen werden können.

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Zuständige Einrichtungen