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Gewerbezentralregister

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, wird zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde, für die die Auskunft benötigt wird, benötigt. Der Antragsteller muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.

§ 150 Gewerbeordnung (GewO)

Personalausweis oder Reisepass, Vorsprache nur persönlich

Bürgerbüro

Zuständige Einrichtungen