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Gewerbezentralregister

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, wird zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde, für die die Auskunft benötigt wird, benötigt. Der Antragsteller muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.

Seit dem 01.09.2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion mit einem Kartenlesegerät oder über die AusweisApp 2.

§ 150 Gewerbeordnung (GewO)

Personalausweis oder Reisepass, Vorsprache nur persönlich

Bürgerbüro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen