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Dienstleistungsinformationen
Fischereischein
Wer angeln möchte, muss Inhaber oder Inhaberin eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Der Fischereischein wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor der unteren Fischereibehörde (Kreis Herford) abgelegt. Voraussetzungen, um für die Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Herford und Antragstellung spätestens 1 Monat vor der Prüfung.
Die Termine für die Fischereiprüfung (Frühjahr und Herbst) werden jeweils Anfang des Jahres öffentlich bekannt gegeben.
1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung oder bei Zuzug nach Bünde)
- Lichtbild
- Personalausweis
2. Jugendfischereischein
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Lichtbild
3. Sonderfischereischein
- Personalausweis
- Lichtbild
- evtl. ärztliche Bescheinigung
Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.
Der Fischereischein läuft immer zum Ende des Jahres (31.12) ab, egal wann dieser neu beantragt wurde.
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 €
- Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 €
- Ersatzschein bei Verlust: 5,00 €
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
-
- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
-
- Telefon:
05223 161-467
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Team Bürgerbüro
Sachbearbeiter/in