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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Wer angeln möchte, muss Inhaber oder Inhaberin eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Beschreibung

Der Fischereischein wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor der unteren Fischereibehörde (Kreis Herford) abgelegt. Voraussetzungen, um für die Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Herford und Antragstellung spätestens 1 Monat vor der Prüfung.

Die Termine für die Fischereiprüfung (Frühjahr und Herbst) werden jeweils Anfang des Jahres öffentlich bekannt gegeben.

1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

  • Prüfungszeugnis bei erstmaliger Ausstellung
  • Prüfungszeugnis (falls vorhanden) oder aktueller/ alter Fischereischein bei Zuzug nach Bünde
  • Lichtbild
  • Personalausweis

2. Jugendfischereischein

  • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • Lichtbild

3. Sonderfischereischein

  • Personalausweis
  • Lichtbild
  • evtl. ärztliche Bescheinigung

Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

Der Fischereischein läuft immer zum Ende des Jahres (31.12) ab, egal wann dieser neu beantragt wurde.

  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €
  • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 €
  • Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 €
  • Ersatzschein bei Verlust: 5,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen