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Reisepass

Kurzbeschreibung

Sie wollen einen Reisepass beantragen?

Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.

Reisepass

Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

Wichtige Änderung ab dem 01.01.2024:

Kinderreisepass

Ab dem 01. Januar 2024 werden durch eine Änderung des Ausweis- u. Passrechts die Kinderreisepässe abgeschafft. Der Kinderreisepass wird durch den Reisepass und Personalausweis abgelöst. Für Auslandsreisen außerhalb der EU wird zukünftig ein Reisepass benötigt dieser kostet 37,50 Euro und hat eine Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen. Reisen innerhalb der EU können mit einem Personalausweis angetreten werden. Hier beträgt die Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen und kostet 22,80 Euro. Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahre bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Passinhaber auf dem Foto nicht mehr zu erkennen ist.

Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Die Informtionen darüber finden Sie beim Auswärtiges Amt.

Vorzulegen sind

  • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Reisepass)
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, dieses kann auch vor Ort erstellt werden. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • bei Minderjährigen (Reisepass): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.
  • Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

    • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
    • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
    • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht - nach Prüfung der gesetzlichen Grundlagen.

Verlust des Reisepasses
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung oder schauen Sie unter der Dienstleistung: Ausweise und Pässe: Verlustanzeige.

Reisepass jeweils

  • bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
  • ab dem 24. Lebensjahr 70,00 Euro
  • maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass 26,00 Euro