BIS: Suche und Detail

Reisepass/ Kinderreisepass

Kurzbeschreibung

Sie wollen einen Reisepass oder Kinderreisepass beantragen?

Beschreibung Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.

Reisepass

Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

Kinderreisepass

Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. 

Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr und wird direkt vor Ort ausgestellt.

Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Eine Verlängerung ist nur dann möglich, sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.

Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Die Informtionen darüber finden Sie beim Auswärtiges Amt.

Vorzulegen sind

  • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Reisepass oder Kinderreisepass)
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • bei Minderjährigen (für Kinderreisepass oder Reisepass): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.
  • Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

    • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
    • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
    • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht - nach Prüfung der gesetzlichen Grundlagen.

Verlust des Reisepasses
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung oder schauen Sie unter der Dienstleistung: Ausweise und Pässe: Verlustanzeige.

Reisepass jeweils

  • bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
  • ab dem 24. Lebensjahr 60,00 Euro
  • maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
  • Kinderreisepass 13,00 Euro
  • verlängerung Kinderreisepass 6,00 Euro