Hilfe zur ambulanten Pflege

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Dienstleistungsinformationen

Hilfe zur ambulanten Pflege

Personen, die im häuslichen Umfeld Pflegebedarf haben und diesen nicht durch Einkommen und Vermögen finanzieren können oder Personen, die nicht pflegeversichert sind, sind ggfs. Leistungsberechtigt.

§§ 61 ff. SGB XII

Ausgefüllter Antrag auf Sozialhilfe

sowie

Nachweise über

  • Einkünfte z.B. Rentenbescheide
  • Vermögenswerte z.B. Sparguthabe
  • Miet- oder Wohnkosten
  • ggfs. Pflegegradfeststellung/Pflegegutachten
  • ggfs. Medizinische Unterlagen
  • ggfs. Vollmacht

Nach der wirtschaftlichen Prüfung durch das Sozialamt der Stadt Bünde wird der pflegerische Bedarf durch die Aufsuchende Pflegeberatung des Kreises Herford festgestellt.

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Zuständige Einrichtungen