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Hilfe zur ambulanten Pflege
Beschreibung
Personen, die im häuslichen Umfeld Pflegebedarf haben und diesen nicht durch Einkommen und Vermögen finanzieren können oder Personen, die nicht pflegeversichert sind, sind ggfs. Leistungsberechtigt.
§§ 61 ff. SGB XII
Ausgefüllter Antrag auf Sozialhilfe
sowie
Nachweise über
- Einkünfte z.B. Rentenbescheide
- Vermögenswerte z.B. Sparguthabe
- Miet- oder Wohnkosten
- ggfs. Pflegegradfeststellung/Pflegegutachten
- ggfs. Medizinische Unterlagen
- ggfs. Vollmacht
Nach der wirtschaftlichen Prüfung durch das Sozialamt der Stadt Bünde wird der pflegerische Bedarf durch die Aufsuchende Pflegeberatung des Kreises Herford festgestellt.