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Abfallentsorgung (Beantragung von Abfallbehältern)

Kurzbeschreibung

Über dieses Portal können Sie ausschließlich die Beantragung von Abfallbehältern (Neubestellung / Umbestellung / Abbestellung) abwickeln, für alle anderen Fragen bzgl. der Abfallentsorgung wenden Sie sich an die Kommunalbetriebe Bünde 05223/ 161-126 oder 122.

Für eine Beantragung von Abfallbehältern (Neubestellung / Umbestellung / Abbestellung) nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag.

Beschreibung

Bis zum Tausch bzw. zur Abholung bitte die Tonne(n) immer zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr gut sichtbar und zugänglich auf dem Grundstück bereitstellen. Die Tonne(n) kann/können bis zum Tausch/Abholung weiter genutzt werden und wird/werden auch voll mitgenommen.

Die Fa. Berg wird die Tonne(n) innerhalb von ca. 3 Wochen liefern/abholen/austauschen. Sobald hier der Lieferschein der Fa. Berg vorliegt, erhalten Sie den Grundbesitzabgabenbescheid mit den neuen Raten.

Abfälle müssen lt. Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bünde i. d. Fassung vom 18.06.2003 getrennt entsorgt werden. So ist die Nutzung einer Biotonne Pflicht, wenn nicht auf dem Grundstück kompostiert wird.

Für den Fall der Eigenkompostierung ohne die Nutzung einer Biotonne reichen Sie bitte das Formular 'Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne' ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Bünde ein.

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  • Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG)
  • Gebührensatzung der Kommunalbetriebe Bünde (AöR) für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Bünde vom 16.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 14.12.2021 

Sollte eine reguläre Tonnenentleerung durch die Fa. Berg nicht stattgefunden haben, setzen Sie sich bitte direkt mit der Disposition der Fa. Berg in Verbindung (05223/99 66 33).

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Liste.