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Beistandschaft

Kurzbeschreibung

Das Jugendamt berät und unterstützt

  • alleinerziehende Eltern von minderjährigen Kindern bei Fragen zum Kindesunterhalt,
  • bei der Klärung der Vaterschaft,
  • junge Volljährige unter 21 Jahren.

Beschreibung

Was bedeutet Beistandschaft?

Wenn Ihnen die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, können Sie eine so genannte "Beistandschaft" beantragen. Beistandschaft bedeutet, dass das Jugendamt in Ihrem Namen Ansprüche auf Kindesunterhalt gerichtlich geltend macht und durchsetzt.

Welche Aufgaben übernimmt ein Beistand?

Ein Beistand kann zwei Aufgaben übernehmen:

  1. die Vaterschaft klären und
  2. den Anspruch auf Unterhalt für Ihr Kind geltend machen.

Die Aufgabe wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes wahrgenommen.

§ 1712 BGB

Um eine Beistandschaft zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Die Beistandschaft endet, wenn Ihr Kind volljährig ist. Auf Wunsch können Sie die Beistandschaft schon vorher beenden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen