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Baumfällgenehmigung beantragen

Kurzbeschreibung

Baumschutzsatzung

Beschreibung

In Bünde stehen Laubbäume, Walnuß- und Esskastanienbäume ab einem Stammumfang ab 80 cm in 1 m Höhe gemessen unter Schutz. Obstbäume und Nadelgehölze sind davon ausgenommen.

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bünde vom 18. Oktober 1988 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 21. September 1993.

Planung, Umwelt und Grünflächen

1 – 3 Wochen

Antragsteller*in muss Eigentümer*in oder Bevollmächtigte*r sein.

  • schriftliche Antragstellung
  • Ortsbesichtigung
  • Bescheiderstellung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Durchschriften beigefügt werden.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803).