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Sterbefälle beurkunden

Beschreibung

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall ärztlich festgestellt werden.

In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalls von einem Bestattungsunternehmen erledigt. Das von Ihnen beauftrage Bestattungsunternehmen wird Sie um die Beurkundung notwendigen Unterlagen bitte, auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie und den Ausweis der/des Verstorbenen bereithalten.

Der/Die Bestatter/in wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.

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Zuständige Einrichtungen