BIS: Suche und Detail

Geburtsurkunde beantragen (Personenstandsurkunde)

Kurzbeschreibung

Urkunden aus dem Geburtenregister beantragen

Beschreibung

Das Standesamt Bünde führt die Geburtenregister der in Bünde geborenen Personen. In das Geburtenregister werden alle Änderungen zum Personenstand des Kindes eingetragen (z.B. Namensänderung des Kindes nach Eheschließung der Eltern, Adoption, etc.)

Aus dem Geburtenregister werden Urkunden erstellt, z.B. eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck. Ein beglaubigter Ausdruck mit Hinweisen wird häufig im Zusammenhang mit einer Anmeldung zu Eheschließung benötigt.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z.B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis der selben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls einen Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

 

Beim Onlineantrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor.

Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:

Soll die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

Die Geburtsregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Bünde geführt. Danach befinden Sie sich im Stadtarchiv.

Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

  • Online-Antrag: etwa eine Woche zuzüglich Postweg.
  • Vorsprache vor Ort: mit Wartezeit / ggf. wird die Urkunde per Post zugesandt.

Die Geburtenregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt. Seit dem 01.01.2009 werden die Geburtenregister elektronisch geführt. Die Papierregister müssen seit dem 01.11.2022 bei Urkundenausstellung in die elektronischen Form übertragen werden.

Bis zum 01.01.2009 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Diese sind heute als Geburtsurkunden verwendbar.

Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld können nur einmal bei der Erstbeurkundung ausgestellt werden. Eine nachtägliche Ausstellung ist nicht möglich. Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bünde. Sie werden von dem Standesamt Bünde nicht berücksichtigt.

  • Der Geburtsort ist Bünde oder eines der Bünder Ortsteile (Ahle, Bustedt, Dünne, Ennigloh, Holsen, Hüffen, Hunnebrock, Muckum, Spradow, Südlengern oder Werfen).
  • Die Person ist in den letzten 110 Jahren geboren.
  • Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
  1. Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person)
  2. Ehegatten, Lebensparterin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
  3. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
  4. Kinder, Enkel, Urenkel
  5. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
  6. Andere Personen (z.B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z.B. Schreiben der anfordernden Stelle)
  7. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben).

Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung/- und entgegennahme vorliegt.

Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

  • Online-Antrag
  • Persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Standesamtes im Standesamt

Die entsprechenden Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei der persönlichen Vorsprache im Standesamt zahlen Sie BAR oder mit EC-Karte; ACHTUNG KEINE KREDITKARTENZAHLUNG MÖGLICH.

Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen.

Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang und Legitimation Ihrer Person erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.

Jede Urkunde enthält auch die Geburtszeit. Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt:

  • DIN A4
  • DIN A5

Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 15,00 €.

Weitere Ausfertigungen der gleichen Art, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 10,00 €. Für die Bestellung von z.B. drei Geburtsurkunden sind 35,00 € zu entrichten.

Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben 15,00 € pro angefangene Viertelstunde.

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie haben diese Bezahlmöglichkeiten: Bar, EC-Karte oder per PayPal, Kreditkarte oder Giropay wenn Sie die Urkunde über die Serviceplattform anfordern.