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Entwässerungsantrag
Beschreibung
Die Stadt Bünde ist nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG NRW) abwasserbeseitigungspflichtig. Alle Grundstücke im Stadtgebiet müssen nach § 10 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Bünde ihr Abwasser überlassen.
Abwasser ist durch den Gebrauch in seiner Eigenschaft verändertes Wasser (Schmutzwasser) oder aus dem Bereich der bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser (Niederschlagswasser).
Für jedes Grundstück auf dem Abwasser anfällt besteht nach § 10 die Verpflichtung das die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer einen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung herzustellen.
Das Antragsformular hilft dem Antragsteller die notwendigen Angaben an die Kommunalbetriebe abzugeben.
Mit dem Entwässerungsantrag sind möglicherweise Berechnungen für eine Regenrückhaltung und -drosselung nach A117 bzw. ein Überflutungsnachweis nach DIN 1998-100 notwendig. Diese Berechnung kann mit der Arbeitshilfe durchgeführt werden.
Entwässerungssatzung der Stadt Bünde (siehe Downloads)
- Entwässerungsantrag
- Pläne
- Baubeschreibung
- ggf. Nachweis der Regenrückhaltung, Bodengutachten, Abwasserzusammensetzung, Berechnungen
2 Wochen, wenn Unterlagen vollständig
Die Antragsunterlagen müssen unterschrieben von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Eine Bearbeitung erfolgt erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Der Antragssteller muss sein Einverständnis zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung erklären.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abwasser
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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