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Versteigerung anzeigen

Kurzbeschreibung

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Beschreibung

Wenn Sie eine Versteigerung durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei der zuständigen Stelle, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

  1. Ausweisdokument
  2. Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll. Falls Zweifel aran bestehen sollten, werden Sie möglicherwiese aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen,
  3. Erlaubnisurkunde für das Versteigérergewerbe nach § 34b Abs. 1 GewO, sofern sie nicht bereits vorliegt,
  4. Bestätigung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird.

Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor dem Versteigererungstermin erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang Ihrer Versteigereranzeige. 

Sie müssen eine gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes nach § 34b Abs.1 GewO besitzen.

Es fallen keine Gebühren an. 

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Zuständige Einrichtungen