Kanalanschluss
Beschreibung
Die Kanalisationsanlagen der Stadt Bünde werden im Trennsystem, Mischsystem oder als Druckrohrentwässerung betrieben. Die Grundstücksentwässerung richtet sich nach dem System in der jeweiligen Straße oder im jeweiligen Baugebiet.
Häusliches Schmutzwasser muss in den Schmutzwasserkanal , Regenwasser in den Regenwasserkanal.
Auch bei der Erweiterung oder Änderung befestigter oder bebauter Grundstücksflächen muss an die Entwässerung des Oberflächenwassers gedacht werden.
Nach der Entwässerungssatzung der Stadt Bünde ist für den Anschluss der Grundstücksentwässerung an die öffentlichen Abwasseranlagen ein Kanalanschlussantrag zu stellen. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit dem Bauantrag.
Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation wird ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag erhoben. Darüber hinaus sind für die Benutzung der öffentlichen Kanäle Entwässerungsgebühren zu entrichten. Maßstab für die Gebührenberechnung ist beim Schmutzwasser die bezogene Frischwassermenge des Wasserversorgungsunternehmens, aber auch eigenes Wasser aus Hausbrunnen und Zisternen. Der ‘Eigenbezug’ wird über eine Zweit-Wassseruhr gemessen.
Beim Niederschlagswasser sind Maßstab der Gebührenfeststellung die überdachten und befestigten Flächen eines Grundstückes, von denen das Regenwasser direkt oder indirekt (zum Beispiel bei Regenwasserspeicher mit Überlaufanschluss an den städtischen Kanal) in das öfffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.
Für Grundstücke, bei denen ein Kanalanschluss nicht möglich ist oder bei denen das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser versickern oder in ein Gewässer eingeleitet werden soll, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Landeswasserrecht zu beantragen.
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Zuständige Einrichtungen
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Abwasser
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 13+15
- PLZ: 32257 Ort: Bünde
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