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Verfahrensfreie Bauvorhaben
Beschreibung
Vorhaben für die keine Baugenehmigung erteilt werden muss, sind abschließend in § 62 BauO NRW 2018 genannt.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen sie gerne Kontakt mit den Mitarbeiter/innen auf.
Bitten nutzen Sie unbedingt unser Beratungsangebot, bevor Sie mit der Realisierung Ihres Bauvorhabens beginnen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnungsamt
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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- Telefon:
05223 161-237
- Telefon:
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