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Löschung einer Baulast

Beschreibung

Wenn man der Ansicht ist, eine Baulast sei nicht oder nicht mehr erforderlich, kann beim Bauaufsichtsamt den Verzicht auf die Baulast beantragen. 

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag mit möglichst präziser Bezeichnung der Baulast und des Grundstücks (Gemarkung / Flur / Flurstück).

Sie können uns entweder nach Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Wenn die Zustimmung des oder der Eigentümer des von der Baulast begünstigten Grundstücks zur Löschung vorgelegt wird, verkürzt dies die Bearbeitungsdauer. 

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter des belasteten Grundstück sein oder Grundstück erworben haben.

Je zu löschende Baulast 50,00 bis 250,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen