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Eintragung einer Baulast

Beschreibung

Die Genehmigungsfähigkeit von Bauanträgen, Teilungsanträgen oder Entwässerungsanträgen hängt häufig von der vorherigen Eintragung einer Baulast ab. 

Im Regelfall ist ein amtlicher Lageplan von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/ eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in mindestens 3-facher Ausfertigung vorzulegen.

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls nach Absprache erforderlich.

Sie können uns entweder nach Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Für die Eintragung einer Baulast ist ein schriftlicher Antrag erforderlich; das entsprechende Formular finden Sie weiter unten.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Der Bearbeitungszeitraum hängt vom Einzelfall ab.

Der zu sichernde Zweck ist baurechtlich relevant.

Die Eigentümerin oder der Eigentümer (das heißt bei Wohnungseigentum beziehungsweise Miteigentum alle Miteigentümer) und gegebenenfalls der oder die Erbbauberechtigte(n) und der oder die Auflassungsberechtigte(n) sind über die beabsichtigte Baulasteintragung informiert und damit einverstanden.

Je Baulast und Grundstück zwischen 50,00 und 250,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen