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Kinder schützen und Kindeswohlgefährdung einschätzen

Kurzbeschreibung

Meldung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachen. Es ist Aufgabe des Jugendamtes, Kinder und Jugendliche zu schützen, das Jugendamt geht Hinweisen nach, wenn ein Kind gefährdet sein könnte.

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn davon auszugehen ist, dass durch gewisse Umstände die positive und gesunde Entwicklung des Kindes akut oder langfristig beeinträchtigt bzw. gefährdet ist.

Schlechte Ernährung, unangemessene Kleidung, unregelmäßiger Schulbesuch, schlechte hygienische Wohnverhältnisse, Aufsichtspflichtsverletzungen, Gewalt in der Erziehung, mangelnde Wertschätzung der Kinder, überforderte, vielleicht auch psychisch kranke Eltern, Suchtprobleme in der Familie, das allen können Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein. 

Der Kinderschutz ist in Deutschland zuerst an das Recht der Eltern geknüpft. Nicht immer sind Eltern ausreichend in der Lage, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen. Wenn daraus eine Gefahr für die Kinder entsteht, ist das Jugendamt mit seinem staatlichen Schutzauftrag verpflichtet, diese Gefahr durch:

  • Beratung
  • Mit Hilfen zur Erziehung
  • mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen (Inobhutnahme) außerhalb der Familie

Abzuwenden.

Das Jugendamt kann nicht alles sehen, deshalb sind wir auf das wachsame Auge unserer Partner im sozialen Frühwarnsystem angewiesen. Dazu gehört auch, dass aufmerksame Bürgerinnen und Bürger Zivilcourage zeigen und eine aus ihrer Sicht mögliche Kindeswohlgefährdung melden.

Mit dieser Meldung gehen wir streng vertraulich um. Die Meldung kann anonym erfolgen. Die von der Meldung betroffenen Eltern haben nicht das Recht, zu erfahren, von wem die Meldung kommt. Die meldende Person hat umgekehrt auch nicht das Recht auf eine Rückmeldung.

Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen.