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Jugendhilfe im Strafverfahren

Kurzbeschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren richtet sich an alle Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Wir werden tätig, sobald wir durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft von einem Strafverfahren erfahren oder wenn junge Menschen bzw. deren Eltern sich direkt an uns wenden.

Beschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet straffällig gewordenen jungen Menschen im gesamten Strafverfahren Begleitung und Unterstützung an. Wir sind dabei keine Verteidiger. Wir sind Teil des Jugendamtes (ASD) und unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.

Wir versuchen uns ein Bild von der Persönlichkeit, der Entwicklung und des Umfelds des jungen Menschen zu machen. Diese Informationen geben wir in einem Bericht im Einvernehmen mit dem jungen Menschen und dessen Eltern an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft weiter. Nach dem Jugendgerichtsgesetz geht es nicht in erster Linie darum, den jungen Menschen zu bestrafen, sondern der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund.

Durch den Bericht des Jugendamtes soll die Justiz in die Lage versetzt werden eine am Jugendgerichtsgesetz orientierte und vom Erziehungsgedanken geleitete Entscheidung im Verfahren treffen zu können.

Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Gerichtsverhandlung teil.

Vom Gericht angeordnete erzieherische Maßnahmen werden vom Jugendamt durchgeführt oder vermittelt.

Die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverfahren ist freiwillig und vertraulich. Wir stehen zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens für Gespräche zur Verfügung.

Unsere Hilfe ist kostenlos. Die Jugendhilfe im Strafverfahren kann nicht den juristischen Beistand eines Anwalts ersetzen.

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