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Europawahl 2024 in Bünde

Kurzbeschreibung

Informationen zur Europawahl für Wahlberechtigte im Stadtgebiet Bünde

Wichtig!

Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahbriefes durch die Wähler:innen in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filialie der Deutschen Post.

Beschreibung

Aktuelle Informationen zur Europawahl 2024

Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet in Deutschland am 09.06.2024 statt.
 

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wenn diese an Europawahlen teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl beim Wahlamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antragsvordruck finden Sie in der Rubrik "Downloads" auf dieser Seite.

Sollte Ihr letzter Wohnsitz in Bünde gewesen sein, senden Sie diesen Antrag bitte an: 

Stadt Bünde
Wahlamt
Bahnhofstraße 13 + 15

32257 Bünde

 

Allgemeine Informationen zur Europawahl

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen der Bundeswahlleiterin zur Wahl des Europäischen Parlaments, z.B. über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, das Wahlsystem, Informationen für Unionsbürger und -bürgerinnen sowie für Deutsche im Ausland:
 
 

Wahlergebnisse der Europawahlen in der Stadt Bünde

Hier können Sie die lokalen Ergebnisse der Europawahlen ansehen.

Die Info-Broschüre in leicher Sprache "Europawahlen 2024 - Wissen, wie man wählt" steht hier zur Verfügung:

Wahlgesetze

  • Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland -  Europäisches Wahlgesetz (EuWG),
  • Europawahlordnung (EuWO)

Allgemeine Informationen

Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments:

Das derzeitige 9. Europäische Parlament wurde am 26. Mai 2019 gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten. Die nächste Wahl erfolgt am 09.06.2024.

Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.

Einteilung des Wahlgebietes und Wahlrechtsgrundsätze

Wahlgebiet:

Das Wahlgebiet bei der Europawahl ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die 16 Bundesländer haben wahltechnisch insoweit Bedeutung, dass Wahlvorschläge der Parteien entweder gemeinsam für alle Länder auf einer Bundesliste oder als Landeslisten, die auf Bundesebene als verbunden gelten, eingereicht werden können. Der Stimmzettel sieht daher in jedem Land anders aus.

Wahlkreise, in denen wie bei Bundestagswahlen Kandidaten direkt gewählt werden können, gibt es bei Europawahlen nicht. Das Wahlgebiet ist in allgemeine und Sonder-Wahlbezirke eingeteilt, die von den Gemeindebehörden gebildet werden. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.


Wahlsystem:

Listenwahl nach Grundsätzen der Verhältniswahl

Stimmabgabe:

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die für eine Liste abgegeben werden kann.

Ermittlung des Wahlergebnisses:

Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague Schepers Verfahren)


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates mit Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Wohnung angemeldet waren oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.