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Kommunalwahlen in Bünde

Kurzbeschreibung

Informationen zu den Kommunalwahlen für im Stadtgebiet Bünde Wahlberechtigte

 

Beschreibung

Aktuelle Informationen zu den Kommunalwahlen 2025

Informationen zur Stichwahl

Am 28. September 2025 findet die Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und des Landrats statt.

Ab wann können Briefwahl-Unterlagen beantragt werden?

Die Beantragung der Briefwahl-Unterlagen ist ab sofort möglich - entweder rechts unter Onlinedienstleistungen oder direkt im Wahlbüro.

Der Versand der Briefwahl-Unterlagen erfolgt schnellstmöglichst.

Ab wann kann gewählt werden?

Um an beiden Wahlen teilnehmen zu können, ist der Gang ins Wahlbüro frühestens ab Mitte nächster Woche möglich. Dann liegen alle nötigen Stimmzettel vor.

Was benötige ich für die Wahl im Wahllokal am 28. September?

Die Mitnahme der Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich! Das Vorzeigen des Personalausweises reicht.

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen:
 

Wahlberechtigung

Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag ...

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Bünde geführt wird