BIS: Suche und Detail

Bundestagswahl in Bünde

Kurzbeschreibung

Informationen zur Bundestagswahl für Wahlberechtigte im Stadtgebiet Bünde

Beschreibung

Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. 
Der Bundespräsident hat am 27.12.2024 nach der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers über die Auflösung des Bundestages entschieden und den Wahltermin bestätigt.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl ist am 13.01.2025 gestartet.

Mit dem personalisierten QR-Code, der auf den Wahlbenachrichtigungen steht, geht diese Antragstellung noch bequemer.


Aufgrund der Fristen für die Wahlbeteiligung und Zulassungsverfahren der Parteien und Kandidaten wird die erste Teillieferung der Stimmzettel voraussichtlich erst am 07.02.2025 erfolgen. Versand der Briefwahlunterlagen erst ab dem 10.02.2025.

Öffnungszeiten des Wahlbüros:

  • Montag: 08:00 - 12:30 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr  + 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Das Wahlbüro finden Sie im kleinen Sitzungssaal (Zimmer 103).

Am Freitag, dem 21.02.2025 ist das Wahlbüro für Sie bis 15:00 Uhr geöffnet. Nach diesem Zeitpunkt dürfen kein Briefwahlanträge mehr angenommen werden. 

HINWEIS: Aufgrund des kurzen Zeitraumes zwischen Erhalt der Stimmzettel und dem Wahltermin zur Bundestagswahl, wird empfohlen die Stimme am Wahlsonntag in Ihrem Urnenwahllokal abzugeben.

 

Auslandsdeutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland

Sollte Ihr letzter Wohnsitz in Bünde gewesen sein, senden Sie diesen Antrag bitte an: 

Stadt Bünde
Wahlamt
Bahnhofstraße 13 + 15

32257 Bünde

 

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl:

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht gem. § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Sie haben zwei Stimmen

Die Erststimme

Mit Ihrer Erststimme wählen Sie die Direktkandidatin/den Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat die Mehrheit der Stimmen aus dem jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigen kann, dann ist sie/er direkt in den 18. Deutschen Bundestag gewählt.

Die Zweitstimme

Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie die Landesliste der Partei. Diese Liste benennt eine Reihe von Kandidatinnen und Kandidaten, die die jeweilige Partei in den Deutschen Bundestag entsenden möchte.


Das Ergebnis

Aus dem Ergebnis der Listenwahlen aller Bundesländer wird die Sitzverteilung für den Deutschen Bundestag abgebildet. Die direkt gewählten Bewerber aus der relativen Mehrheitswahl besetzen nun die nach der Verhältniswahl einer Partei zustehenden Sitze im Parlament. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Sitze werden dann aus den zugrunde liegenden Listen (Bewerber) aufgefüllt.