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Kommunalwahlen in Bünde

Kurzbeschreibung

Informationen zu den Kommunalwahlen für im Stadtgebiet Bünde Wahlberechtigte

 

Beschreibung

Aktuelle Informationen zu den Kommunalwahlen 2025

Aktuelle Hinweise zur Briefwahl:

Sowohl für die Hauptwahl am 14.09. als auch für die Stichwahl am 28.09. haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, im Wahlamt des Rathauses zu wählen.

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Briefwahl vor Ort“. Der Antrag hierzu kann explizit nur für eine der beiden Wahlen gestellt werden.

Wer keine weiteren Angaben bei der Antragstellung gemacht hat, erhält sowohl für die Hauptwahl als auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen.

Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl befinden sich aktuell auf dem Postweg.

Zusätzliche Info:

Sind die Briefwahlunterlagen bis Samstag nicht zuhause angekommen?

Bis Samstag 12 Uhr besteht noch die Möglichkeit, direkt beim Wahlamt im Rathaus die erneute Ausstellung von Briefwahlunterlagen zu beantragen. Danach ist eine Neuausstellung aus gesetzlichen Gründen nicht mehr zulässig.

Alle Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 16 Uhr im Rathaus vorliegen.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben Sie Ihre Stimme ab!

 

Informationen zur Stichwahl

Am 28. September 2025 findet die Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und des Landrats statt.

Ab wann können Briefwahl-Unterlagen beantragt werden?

Die Beantragung der Briefwahl-Unterlagen ist ab sofort möglich - entweder rechts unter Onlinedienstleistungen oder direkt im Wahlbüro.

Der Versand der Briefwahl-Unterlagen erfolgt schnellstmöglichst.

Ab wann kann gewählt werden?

Um an beiden Wahlen teilnehmen zu können, ist der Gang ins Wahlbüro frühestens ab Mitte nächster Woche möglich. Dann liegen alle nötigen Stimmzettel vor.

Was benötige ich für die Wahl im Wahllokal am 28. September?

Die Mitnahme der Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich! Das Vorzeigen des Personalausweises reicht.

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen:
 

Wahlberechtigung

Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag ...

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Bünde geführt wird