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Kindertagespflege
Kurzbeschreibung
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren. Sie ist ein öffentlich gefördertes Bildungs- und Betreuungsangebot. Die Finanzierung erfolgt analog der Finanzierung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte. Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr kann Kindertagespflege nur in Ausnahmefällen und als ergänzendes Angebot gefördert werden. Für Kinder vor dem ersten Lebensjahr kann Kindertagespflege nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
Beschreibung
Die Kindertagespflege als alternative Betreuungsform zur Kindertagesstätte bietet einen kleinen, überschaubaren und familienähnlichen Rahmen, in dem die Kinder liebevoll betreut und individuell gefördert werden. Eine Kindertagespflegeperson kann in der Regel bis zu maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Bei einem Zusammenschluss von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen (Großtagespflege) ist eine Betreuung von bis zu neun fremden Kindern gleichzeitig möglich. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf. In Bünde besteht die Möglichkeit einen Betreuungsumfang von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden in der Woche zu wählen. Die Betreuung wird von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Fachberatung Kindertagespflege bietet Eltern eine Erstberatung zur Kindertagespflege an und kann bei der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson unterstützen.
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Anmeldung:
Die Aufnahme in Kindertagespflege ist je nach freien Kapazitäten zu jedem Zeitpunkt im Jahr möglich. Zur Kostenübernahme muss ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden.
Elternbeitrag:
Wie bei der Betreuung in einer Kindertagesstätte wird auch bei der Betreuung in Kindertagespflege mit Antragstellung geprüft, ob seitens der Personensorgeberechtigten ein Elternbeitrag zu leisten ist. Die Höhe des Beitrages richtet sich unter anderem nach dem Bruttoeinkommen der Familie, dem Alter des Kindes sowie der Anzahl der gebuchten Betreuungsstunden in der Woche.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Antrag auf Zuschuss Kindertagespflege ab 2024
- Richtlinien zur Kindertagespflege in der Stadt Bünde bis 31.07.2024
- Richtlinien zur Kindertagespflege in der Stadt Bünde ab 01.08.2024
- Informationsschreiben zur Großtagespflege
- Elternbeitragstabelle Kita ab 01.08.2023
- Monatspauschalen ab 01.08.2024
- Kindertagespflege Flyer
- Randstunde - Antrag auf Gewährung einer finanziellen Förderung bei Betreuung zu Sonderzeiten
- Liste der Tagespflegepersonen (ab 09/24)
Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt
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- Bahnhofstraße 3
- 32257 Bünde
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 161-458
- E-Mail:
- kindertagespflege@buende.de