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Grundsteuerrechner für Bünder Grundstücke
Beschreibung
Zum 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Das wird Auswirkungen auf die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer haben.
Wir möchten Sie über den aktuellen Stand informieren und die Möglichkeit geben, mit dem Bescheid des Finanzamtes über die Festsetzung des Steuermessbetrages, selbst die Steuerhöhe für 2025 zu errechnen.
Sie finden den Steuermessbetrag auf dem Bescheid des Finanzamtes:
Information zu dem errechneten Hebesatz von 629 Prozent:
Anhand der von der Finanzverwaltung übermittelten Daten wird dieser Hebesatz benötigt, um für die Stadt Bünde zu gewährleisten, dass das Steueraufkommen dem bisherigen entspricht. Diese Aufkommensneutralität bedeutet für den Haushalt der Stadt Bünde keine Mehrerträge. Es findet lediglich eine Verschiebung zwischen den Steuerpflichtigen im Stadtgebiet statt.
Der Rat der Stadt Bünde hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 für das Jahr 2025 den von der Finanzverwaltung des Landes NRW ermittelten aufkommensneutralen Hebesatz in Höhe von 629 % für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) beschlossen.
Der Hebesatz der Grundsteuer A (Acker- und landwirtschaftlichen Flächen) beträgt 400 %.
Uns ist bewusst, dass es für viele Steuerpflichtige zu Mehrbelastungen kommen wird. Daher haben wir den Rat bereits über diese strukturellen Verschiebungen zwischen Gruppen von Steuerpflichtigen informiert.
Hinweis bezüglich der Bescheid Zustellung im Januar 2025
Durch die Umsetzung der Grundsteuerreform wird sich der Versand der Grundbesitzabgaben-bescheide 2025 etwas verzögern.
Die Bewältigung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 erfordert seitens der Abteilung Steuern und Abgaben und dem IT-Dienstleister noch umfangreiche Vorarbeiten, Kontrollen und Prüfungen. Nach derzeitigem Sachstand ist beabsichtigt, die Bescheide spätestens bis Ende Januar 2025 zu versenden.
Weiterhin wird mit den Bescheiden ein Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels 2025 versandt. Dieser ist lediglich von den Hauseigentümern auszufüllen, die Ihre Immobilie vermieten. Der Fragebogen sollte bis spätestens 30.04.2025 ausgefüllt an das Bauverwaltungsamt Bünde, Frau Meyer zurückgeschickt werden.
Nach erfolgter Berechnung können Sie diese Seite schließen, das Ergebnis lässt sich nicht weiterverarbeiten!
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31.01.2023 abgelaufen. ... mehr Informationen
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Bünde unter der extra eingerichteten Grundsteuer- Hotline (05223) 169-1959 (Montag-Freitag von 9-18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
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Zuständige Einrichtungen
- Steueramt
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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