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Stadtwappen: Verwendung und Genehmigung
Beschreibung
Der Stadt Bünde ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten vom 28. April 1972 das Recht zur Führung eines Stadtwappens verliehen worden.
Das Stadtwappen ist in analoger Anwendung des § 12 BGB i.V. mit § 14 GO NRW als Teil des Namens der Gemeinde rechtlich geschützt.
Führung und Gebrauch des Stadtwappens sind der Stadt Bünde vorbehalten. Die unbefugte Verwendung durch Dritte ist verboten.
Unter dieses Verbot fallen auch Abbildung oder Darstellung des Wappens, welche zu Verwechslungen mit dem Stadtwappen führen können.
Die Stadt Bünde kann die Unterlassung des Gebrauchs des Stadtwappens durch Dritte verlangen und die unbefugte Benutzung mit einer Geldbuße ahnden.
- Wer das Wappen der Stadt Bünde verwenden möchte, benötigt dafür eine spezielle Genehmigung der Stadtverwaltung Bünde.
- Die Genehmigung muss vor der beabsichtigten Verwendung des Stadtwappens eingeholt werden.
- Anträge auf Genehmigung der Verwendung des Stadtwappens sind schriftlich einzureichen.
Nicht genehmigungspflichtig ist das bloße Zitieren des Wappens in Büchern oder Aufsätzen. Auch die Nutzung des Wappens für heraldische wissenschaftliche Zwecke ist genehmigungsfrei.
Satzung über die Führung und Verwendung des Stadtwappens und des Dienstsiegels der Stadt Bünde (Wappensatzung) vom 31.01.2025, diese befindet sich unter Downloads.
Beschreibung des Stadtwappens:
Stadt Bünde (1902 - 1969)
"Im roten Schild auf grünen Boden zwei zueinander gekehrte Gewappnete, die sich die Hände reichen, in silbernen Kettenpanzer mit Schild und Schwert."
Die Farbwahl rot und silber erfolgte wahrscheinlich in Anlehnung an das ravensbergische Schild.
Das Wappen der alten Stadt Bünde erhielt am 14. Juli 1909 die königliche Genehmigung. Es geht auf einen Entwurf zurück, den der Berliner Professor E. Doeppler 1892 auf der Grundlage des Stadtsiegels aus der vornapolonischen Zeit anfertigte.
Die Darstellung lehnt sich an eine örtliche Sage. Zur Zeit der Völkerwanderung machten sich Sachsen und Angeln auf den Weg. Zwei ihrer Anführer, Hengist und Horsa, sollen hier ihren Streit begraben haben und sich auf dem Felde in Bünde-Dünne die Hand zum gemeinsamen Handeln gereicht haben.
Die Nutzung des Stadtwappens ist kostenfrei. Verwaltungskosten abhängig von der Art, der Dauer und dem wirtschaftlichen Wert der Verwendung können anfallen.
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