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Wittekindpass

Kurzbeschreibung

Mit dem Wittekindpass erhalten Berechtigte verschiedene Vergünstigungen in den Bereichen Mobilität (Fahrten mit dem Stadtbus in Bünde), Bildung, Freizeit und Kultur.

Beschreibung

Wer über ein geringes Einkommen oder Einkünfte aus bestimmten Sozialleistungen verfügt, kann im Bürgerbüro der Stadt Bünde den Wittekindpass beantragen.

Folgende Vergünstigungen werden durch den Wittekindpass in der Stadt Bünde gewährt:

Mobilität:
Bünde Card bei Benutzung des Stadtbusses (50 %)

Bildung:
Gebühren für die Musikschule (75%)

Volkshochschule im Kreis Herford (50% auf einzelne Kurse)
 
Freizeit/ Kultur:

Frei- und Hallenbäder (50%)
Gebühren der Stadtbücherei (50%)
Museum Bünde (50%)

Berechtigt sind:

  • Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen und minderjährigen Kindern, deren Einkommen unter dem 1,5 fachen Regelsatz liegt (zzgl. Unterkunftskosten, aber ohne Heizkosten). Zur Prüfung der Berechtigung sind folgende Nachweise vorzulegen:
    • Einnahmen:
      • Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate
      • Ausbildungsvergütung der letzten drei Monate
      • Rentenbescheid                                                       
      • Krankengeldbescheid
      • Arbeitslosengeld                                                       
      • Wohngeldbescheid
      • Kinderzuschlag-Bescheid                                         
      • Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss
    • Ausgaben
      • Miete
        • Mietvertrag 
        • Betriebskostenabrechnung
        • Nebenkostenabrechnung
      • Eigentum
        • Jahreskontoauszug bez. der Zinszahlungen
        • Nebenkostenabrechnung
        • Steuerbescheid bez. der Grundbesitzabgaben
      • Hausrat- und private Haftpflichtversicherung
      • Kranken- und Pflegeversicherung (nur wenn kein Abzug vom Lohn/ Rente/ ALG).
  • Empfänger bestimmter Sozialleistungen
    • Grundsicherung im Alter
    • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialgeld (SGB II)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz,

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen