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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Beschreibung

Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz oder nach Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Bünde beantragt werden:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion mit einem Kartenlesegerät oder über die AusweisApp 2.

Für die Beantragung Ihres Führungszeugnis werden folgende Unterlagen benötigt. Bringen Sie bitte mit:

  • Ausweis/Pass
  • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck erforderlich.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen.

Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.

Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie dieses Anliegen nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro erledigen.

  • der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
  • bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
  • der Antragsteller muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen