BIS: Suche und Detail

Meldebescheinigung

Beschreibung

Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

Einfache Meldebescheinigung:

In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.

Erweiterte Meldebscheinigung:

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung, kann aber um weitere Daten (z. B. Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) ergänzt werden. Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung aufgenommen werden.

Bei persönlicher Abholung sind Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Die Gültigkeit der Bescheinigung ist auf 3 Monate begrenzt. Im Einzelfall kann die Stelle, bei der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen, darüber entscheiden, wie alt die Bescheinigung maximal sein darf.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Bünde gemeldet.

Sie können die Bescheinigung persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bünde beantragen und sofort mitnehmen; hierfür können Sie vorab einen Termin vereinbaren.

Zudem können Sie auch jemanden Bevollmächtigen die Bescheinigung im Bürgerbüro der Stadt Bünde zu beantragen. Dazu wird ein Ausweisdokument der Bevollmächtigten Person, eine Vollmacht, sowie eine Kopie von Ihrem Ausweisdokument benötigt.

Eine Meldebescheinigung kostet 9,00 €.

In folgenden Fällen ist die Ausstellung der Meldebescheinigung gebührenfrei:

  • für Rentenzwecke; Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
  • zur Vorlage beim Jobcenter
  • zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
  • zur Vorlage beim Sozialamt

Die Meldebescheinigung für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter werden nicht ausgehändigt, sondern direkt an die jeweilige Stelle weitergeleitet.