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Anmeldung einer Wohnung

Kurzbeschreibung

Neu zugezogen?! Herzlich Willkommen in Bünde!

Zur Anmeldung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass, und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben mit.

Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgerbüro anwesend sein. 

Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

Beschreibung

Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.

Die Nebenwohnung kann sowohl bi der Meldebehörde der Hauptwohnung, als auch bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden. 

Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

  • Ausweisdokumente
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Vollmacht

Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

KfZ-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit umgeschrieben werden, sofern Sie noch keinen Adressaufkleber besitzen. Ansonsten wenden Sie sich an die Führerscheinstelle des Kreises Herford.

Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. 

Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.

Die Änderung des KFZ-Scheins betragen 11,60 €.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen