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Plakatierung an Straßen - Genehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.
Beschreibung
Plakatierungen haben den Zweck, eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hinzuweisen.
Wer Plakate im öffentlichen Verkehrsraum anbringen möchte, benötigt eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine). Um das Stadtbild vor sogenannten „wilden Plakatierungen“ zu schützen und die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, war die Festlegung von bestimmten Regelungen notwendig.
In diesem Zusammenhang ist daher die Anbringung von Plakaten lediglich an Lichtmasten in ausdrücklich von der Stadt Bünde festgelegten Straßen(-abschnitte) erlaubt.
Unter Berücksichtigung dieser Begrenzung und der hohen Nachfrage, bestand auch die Notwendigkeit, die Anzahl pro Veranstaltung bzw. Aktion auf 30 Lichtmasten zu begrenzen.
Widerrechtliche Plakatierungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden.
Die besonderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes NRW und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.
- § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bünde (OVO)
Sie können eine Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten entweder über unser bereitgestelltes Formular oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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- Straßenverkehrsbehörde Bünde
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Kurt
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05223 161-419
- E-Mail:
- e.kurt@buende.de