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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Kurzbeschreibung

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen.

Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständern, aber auch von Tischen und Stühlen zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund.

Beschreibung

Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen

  • für die Lagerung von Gegenständen aller Art
  • für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
  • zur Verteilung von Werbematerial oder
  • zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
  • Wahlwerbung (Werbetafeln, Plakatierung, Informationsveranstaltungen)

nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.

Sondernutzungsanträge können Sie einfach über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) online stellen.

  • §§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW
  • § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bünde
Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze

Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.

Die Stadt Bünde ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Herford zuständig.

Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.

Erlaubnisfreie Nutzungen

  • Für Rednerpulte, Informationsstände oder Tribünen, die politischen Zwecken dienen, ist keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
    Zu beachten ist jedoch die Anmeldepflicht nach dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz).