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Bestattungen

Kurzbeschreibung

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit und Einstellung jedes Einzelnen sowie der kulturellen Herkunft und regionaler Bräuche kann der Ablauf variieren.

Beschreibung

Für die Bestattung stehen in der Stadt Bünde 14 Friedhöfe zur Verfügung. Eine Übersicht finden Sie hier: Friedhöfe in Bünde

Auf diesen besteht die Möglichkeit der Grab- und Urnenbestattung in Rasenreihengrabstätten, bzw. in Wahlgrabstätten, anonyme Urnenbestattungen (nur Feldmarktfriedhof und Friedhof Ennigloh II) sowie die Ascheverstreuung auf dem Amtsfriedhof.

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Sie soll innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes erfolgen. Einäscherungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen, Urnen sind innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.

Die städtische Friedhofsverwaltung ist zuständig für:

  • die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
  • Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
  • die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von einer Einfassung/Grabmalen und Grabplatten
  • die Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
  • die Entgegennahme des Antrages für die Einebnung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit
  • die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
  • die Führung eines Friedhofregisters und -karten
  • Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
  • Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Grabstätten.

Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.

  • Bestattungsgesetz NRW
  • Friedhofsordnung der Stadt Bünde
  • Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bünde und zugehöriger Gebührentarif
  • Anmeldung zur Bestattung
  • Sterbeurkunde oder eine standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalls (Rückstellung)
  • Bescheinigung vom Krematorium (bei Einäscherungen)
  • Einverständniserklärung des Verstorbenen (bei der Ascheverstreuung)