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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Kurzbeschreibung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Beschreibung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt beim Sozialamt der Stadt Bünde.

4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Welche Nachweise und Unterlagen Sie für die Prüfung und Berechnung Ihres Leistungsanspruchs brauchen, sagt Ihnen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Antragsgespräch.

Der Termin für das Beratungsgespräch bzw. für die Antragstellung kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

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