BIS: Suche und Detail

Anmeldung der Hundesteuer

Kurzbeschreibung

Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Bünde ist hundesteuerpflichtig.

Beschreibung

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.

Sie erhalten für jeden Hund eine Steuermarke. Diese wird nach der Anmeldung zur Hundesteuer mit dem Steuerbescheid zugesandt. Sie ist dem Hund außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundbesitzes sichtbar anzulegen.

Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. Eine Abmeldung Ihres Hundes erfolgt nicht automatisch!

Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Falls Sie einen gefährlichen Hund, einen sog. „Listenhund“ oder einen großen Hund (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) halten, müssen Sie den Hund zusätzlich beim Ordnungsamt der Stadt Bünde anmelden.

Hundesteuersatzung der Stadt Bünde

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Wenn der Hund dem Hundehalter durch Geburt von einer selbst gehaltenen Hündin zugewachsen ist, muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.

Die Abmeldung eines Hundes muss der Hundehalter innerhalb von 2 Wochen, nachdem er den Hund veräußert oder abgeschafft hat oder der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt verzogen ist, vornehmen.

 

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 60,00 Euro
b) zwei Hunde gehalten werden 75,00 Euro je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund.