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Gewerbeummeldung

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Gewerbe ummelden?

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Beschreibung

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund ist die Gewerbeummeldung zwingend vorgeschrieben.

Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Bünde

2. Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten

3. Namensänderung des Gewerbetreibenden

  • Formular Gewerbeummeldung
  • Personalausweis

Bürgerbüro, Gewerbeamt

Von der Gewerbeummeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).

Neben der Online-Meldung über das Wirtschafts-Service-Portal ist die Gewerbeummeldung auch persönlich im Rathaus der Stadt Bünde sowie per Post möglich. Die Adress- und Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

  • Gewerbeanmeldung:
      • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26 €,
      • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33 €,
      • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13 €.
  • Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15,00 €
  • evtl. jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis und die Auskunft auf dem Gewerbezentralregister