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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Kurzbeschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die

  • mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind,
  • ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und
  • keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben.

Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.

Beschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Sachgebietes Soziale Dienstleistungen der Stadt Bünde. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.

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