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Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen - Beantragung und Verlängerung

Kurzbeschreibung

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen aG und einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigsten 50 können einen EU-einheitlichen Parkausweis beantragen.

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigsten 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder Atmungsorgane vorliegt, oder schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigsten 60 vorliegt, können einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss zusätzlich auf die Berechtigung für einen Parkausweis geprüft werden.

§ 46 Abs. 1 Nr.11 StVO

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen