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Lebensbescheinigung

Kurzbeschreibung

Es handelt sich um eine Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt.

In aller Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.

Die Bescheinigung kann nur persönlich vor Ort beantragt und ausgestellt werden! 

Beschreibung

Die Bestätigung erfolgt entweder auf einem Vordruck des Rententrägers oder durch Ausstellung einer zweckgebundenen Meldebescheinigung. Vordrucke des Rententrägers müssen von der beantragenden Person vorgelegt werden. Auf dem Vordruck bzw. der Meldebescheinigung wird durch das Bürgerbüro explizit vermerkt, dass die Person noch lebt.

  • Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
  • § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
  • § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) - Meldebescheinigung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftlicher Nachweis, dass die Lebensbescheinigung durch einen Rententräger angefordert wurde

Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort können Sie die Lebensbescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. 

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist in Bünde gemeldet.

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Zuständige Einrichtungen