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Sterbeurkunde beantragen (Personenstandsurkunde)

Kurzbeschreibung

Urkunden aus dem Sterberegister beantragen

Beschreibung

Das Standesamt Bünde führt die Sterberegister der in Bünde verstorbenen Personen. Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister erstellt.

Ist die Person erst kürzlich verstorben und Sie haben bisher keine Sterbeurkunde erhalten?

Zur Anmeldung des Sterbefalls wenden Sie sich bitte zunächst direkt an das Standesamt Bünde, um das weitere Vorgehen zu besprechen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z.B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis der selben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls einen Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

Beim Onlineantrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor.

Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:

Soll die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

Die Sterberegister werden 30 Jahre lang beim Standesamt Bünde geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv.

Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeit kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

  • Online-Antrag: etwa eine Woche zuzüglich Postweg.
  • Vorsprache vor Ort: mit Wartezeit / ggf. wird die Urkunde per Post zugesandt.

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bünde. Sie werden von dem Standesamt Bünde nicht berücksichtigt.

  • Der Sterbeort ist Bünde.
  • Die Person ist in den letzten 30 Jahren verstorben.
  • Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
  1. Ehegatten, Lebensparterin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
  2. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
  3. Kinder, Enkel, Urenkel
  4. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
  5. Andere Personen (z.B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z.B. Schreiben der anfordernden Stelle)
  6. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben).

Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung/- und entgegennahme vorliegt.

Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

  • Online-Antrag
  • Persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Standesamtes im Standesamt

Die entsprechenden Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei der persönlichen Vorsprache im Standesamt zahlen Sie BAR oder mit EC-Karte; ACHTUNG KEINE KREDITKARTENZAHLUNG MÖGLICH.

Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen.

Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang und Legitimation Ihrer Person erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.

Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt:

  • DIN A4
  • DIN A5

Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 15,00 €.

Weitere Ausfertigungen der gleichen Art, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 10,00 €. Für die Bestellung von z.B. drei Geburtsurkunden sind 35,00 € zu entrichten.

Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben 15,00 € pro angefangene Viertelstunde.

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie haben diese Bezahlmöglichkeiten: Bar, EC-Karte oder per PayPal, Kreditkarte oder Giropay, wenn Sie die Urkunde über die Serviceplattform anfordern.