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Grundstücksteilung und Negativzeugnis

Kurzbeschreibung

Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt hierfür eine Teilungsgenehmigung des Bauaufsichtsamtes oder eine Bestätigung, dass die Teilung genehmigungsfrei ist (Negativzeugnis). 

Für den Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung:

  • amtlich eingeführter Antragsvordruck
  • amtlicher Lageplan einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in 3-facher Ausfertigung.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Im Regelfall durch Beauftragung einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, der alles Weitere in die Wege leitet.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Entscheidung innerhalb eines Monats nach Vollständigkeit des Antrags. Diese Frist kann um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, wenn eine Entscheidung nicht möglich ist.   

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.

Zusätzlich für die Genehmigung einer Grundstücksteilung: Das Grundstück ist bebaut. Durch die Teilung werden keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen.

Zusätzlich für die Erteilung eines Negativzeugnisses: Entweder das Grundstücks ist unbebaut oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt.

Je gebildetes bebautes Grundstück zwischen 50,00 EUR und 500,00 EUR.

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