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Kindesunterhalt beurkunden
Kurzbeschreibung
Einem minderjährigen Kind steht Unterhalt zu. Der Unterhalt muss von dem Elternteil gezahlt werden, mit dem es nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Beschreibung
Die Höhe des monatlichen Unterhalts hängt vom Einzelfall ab. Sie richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig
- vom Alter des Kindes
- dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und
- der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter.
Der Elternteil, der Unterhalt zahlt, kann seine Zahlungspflicht beim Jugendamt beurkunden lassen. Dies ist nur freiwillig möglich.
§§ 59 - 60 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beurkundung
§§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Unterhaltspflicht
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim Jugendamt darüber.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, für Gespräche und Beurkundungen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit sich Ihre zuständige Ansprechperson für Sie Zeit nehmen kann.
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Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt
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- Bahnhofstraße 3
- 32257 Bünde
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