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Kommunalwahlen in Bünde
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Wahlberechtigung
Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag ...
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- im Wählerverzeichnis der Stadt Löhne geführt wird
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Zuständige Einrichtungen
- Wahlamt
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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- Telefon:
05223 161-313 - E-Mail:
wahlamt@buende.de
- Telefon:
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