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Kindertagespflege

Kurzbeschreibung

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform für Kinder  im Alter von ein bis drei Jahren. Sie ist ein öffentlich gefördertes Bildungs- und Betreuungsangebot. Die Finanzierung erfolgt analog der Finanzierung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte. Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr kann Kindertagespflege nur in Ausnahmefällen und als ergänzendes Angebot gefördert werden. Für Kinder vor dem ersten Lebensjahr kann Kindertagespflege nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

Beschreibung

Die Kindertagespflege als alternative Betreuungsform zur Kindertagesstätte bietet einen kleinen, überschaubaren und familienähnlichen Rahmen, in dem die Kinder liebevoll betreut und individuell gefördert werden. Eine Kindertagespflegeperson kann in der Regel bis zu maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Bei einem Zusammenschluss von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen (Großtagespflege) ist eine Betreuung von bis zu neun fremden Kindern gleichzeitig möglich. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf. In Bünde besteht die Möglichkeit einen Betreuungsumfang  von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden in der Woche zu wählen. Die Betreuung wird von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Fachberatung  Kindertagespflege bietet Eltern eine Erstberatung zur Kindertagespflege an und kann bei der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson unterstützen.

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
  • Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Anmeldung:                     

Die Aufnahme in Kindertagespflege ist je nach freien Kapazitäten zu jedem Zeitpunkt im Jahr möglich. Zur Kostenübernahme muss ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden.

Elternbeitrag:                   

Wie bei der Betreuung in einer Kindertagesstätte wird auch bei der Betreuung in Kindertagespflege mit Antragstellung geprüft, ob seitens der Personensorgeberechtigten ein Elternbeitrag zu leisten ist. Die Höhe des Beitrages richtet sich unter anderem nach dem Bruttoeinkommen der Familie, dem Alter des Kindes sowie der Anzahl der gebuchten Betreuungsstunden in der Woche.