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Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bünde unterstützt Eigentümer*innen und Mieter*innen bei der Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet Bünde.

Beschreibung

Förderziele – Warum wird gefördert?
Dach- und Fassadenbegrünungen werden im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bünde von 2021 als geeignete Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Klimaanpassung genannt. Die Stadt Bünde möchte durch die Förderung die Bürger und Bürgerinnen motivieren sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen, um dadurch die hohe Lebensqualität in Bünde zu erhalten.
 
Dach- und Fassadenbegrünungen haben viele positive Auswirkungen auf das Kleinklima und den Wasserhaushalt wie zum Beispiel:

  • Reduzierung der Hitzebelastung und Erhöhung der Kühlleistung durch Verschattung und Verdunstung.
  • Ausbau wohnungsnaher Grünflächen und Attraktivitätssteigerung des Wohnumfeldes.
  • Entlastung der kommunalen Entwässerungseinrichtungen durch die Regenwasserrückhaltung.
  • Schaffung neuer Lebensräume für Flora und Fauna (urbane Trittsteinbiotope).
  • Verbesserung der Luftqualität durch die Bindung von Staub und Schadstoffen.

Sie wird mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Bünde vom 21.03.2024 wirksam und tritt am 25.04.2024 in Kraft.

Förderantrag – Wie komme ich an die Förderung?
Der Förderantrag ist auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular (s. Anlage) zusammen mit den verpflichtend einzureichenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor Beauftragung des Fachbetriebs bzw. vor Beginn der Arbeiten elektronisch oder schriftlich einzureichen.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antragsformular (s. Anlage) einzureichen:

  • Für Dachbegrünungen: Lageplan (1:500) und maßstäbliche Skizze der geplanten Maßnahmen mit Maß- und Flächenangaben und Erläuterung.
  • Für Fassadenbegrünungen: genügt ein unmaßstäblicher Lageplan
  • Angebot, aus dem die Eignung der Firma, der geplante Aufbau und die Konstruktion, Materialangaben und Pflanzenarten der Dach- und/ oder Fassadenbegrünung sowie die Kosten (Brutto) abzulesen sind.
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse (i. d. R. Grundbuchauszug).
  • Für Mieter*innen: Unterschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin auf dem Antrag.
  • Für Unternehmen: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition gemäß EU-Kommission.
  • Fotodokumentation der Ausgangssituation vor Ausführung der Maßnahme.
  • Bei Neubau: Bauaktenzeichen.
  • Ggf. weitere erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. bei Gebäuden unter Denkmalschutz).
  • Hinweis:      Förderanträge können ganzjährig gestellt werden. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wenn die genannten Unterlagen vollständig vorliegen. Nach Aufforderung sind im Einzelfall noch weitere Unterlagen nachzureichen.

Fördergebiet – Wo wird gefördert?
Die Förderung gilt für das gesamte Bünder Stadtgebiet. Zur Beurteilung der Eignung kann für Dachbegrünungen das Gründachkataster des Kreises Herford herangezogen werden (www.gruendachkataster-kreis-herford.de).

Förderberechtigte – Wer wird gefördert?
Es können natürliche und juristische Personen oder Personengruppen eine Förderung beantragen.

  • Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*innen,
  • Erbbauberechtigte, Mieter*innen und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen, Vereine, Initiativen mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft.
  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Definition[1] der EU-Kommission (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme max. 43 Mio. Euro pro Jahr).

Fördersumme – Wie hoch ist die Förderung?

    • Für Privatpersonen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % der förderfähigen Bruttokosten max. 1.000 € pro Grundstück gezahlt.
    • Für Unternehmen werden Zuschüsse in Höhe von 40 % der förderfähigen Nettokosten max. 1.000 € pro Grundstück gezahlt.
    • Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
    • Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € gewährt. Darüber hinaus ist keine Förderung möglich.

1. Maßnahme Dachbegrünung
Förderbedingungen – Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Gefördert werden nachträgliche Dachbegrünungen auf bereits vorhandenen Dächern (Bestandsgebäuden) und
  • Dachbegrünungen bei Neubauten, die nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind.
  • Die Förderung beginnt ab einer Netto-Vegetationsfläche von 10 m² und
  • ab einer Gesamtaufbauhöhe (ohne Vegetationsschicht) von 8 cm,
  • Lichtkuppeln und technische Anlagen über 2,5 m² werden von der förderfähigen Dachfläche abgezogen,
  • Fachgerechte Planung und Bau der Dachbegrünung (Informationen s. FLL/ BuGG)[2].
  • Fertigstellung innerhalb von 12 Monaten,
  • Durchführung einer Fertigstellungspflege von 12 Monaten.
  • Erhalt und Pflege der Begrünungen für min. 10 Jahre, abgängige Pflanzen sind zu ersetzen.
  • Förderfähige Kosten sind nachzuweisen über Rechnungen für Material und/ oder Arbeitsstunden.

Hinweis:            Eine geeignete Statik, ein Wurzelschutz für die Dachhaut und eine angemessene Absturzsicherung sind zwingend erforderlich und vom Antragsstellenden zu prüfen und sicher zu stellen.

2. Maßnahme Fassadenbegrünung
Förderbedingungen– Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Gefördert werden nachträgliche boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen an bereits vorhandenen Gebäuden und Wänden (Bestandsgebäuden) und
  • boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen bei Neubauten, die nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind.
  • Rank- und Kletterhilfen sind zwingend erforderlich und dauerhaft funktionsfähig zu gestalten.
  • Gefördert wird ab 10 m² in Summe,
  • Fachgerechte Planung, Pflanzung und Bau der Fassadenbegrünung (Informationen s. FLL/ BuGG)[3].
  • Fertigstellung innerhalb von 12 Monaten,
  • Durchführung einer Fertigstellungspflege von 12 Monaten.
  • Erhalt und Pflege der Begrünungen für min. 10 Jahre, abgängige Pflanzen sind zu ersetzen.
  • Förderfähige Kosten sind nachzuweisen über Rechnungen für Material und/ oder Arbeitsstunden.

 Berechnung:     Die förderfähige Fläche bei Fassadenbegrünungen errechnet sich wie folgt:

  • Bei linearen Rankhilfen (z. B. Seile): Länge der Rankhilfe x 0,5 m,
  • bei netz- oder gitterartigen Rankhilfen: Fläche der Rankhilfe.

Antragsverfahren – Wer? Wie? Wo?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personengruppen (vgl. 3.).
  • Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Stadt Bünde wird eine Bewilligung erteilt.
  • Nach Durchführung der Maßnahmen und Nachweis der Kosten (Rechnungskopien) wird die errechnete Fördersumme auf das angegebene Konto des Antragstellers/ der Antragstellerin überwiesen.
  • Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Förderrichtlinie kann der Zuschuss zurückgefordert werden.
  • Die Stadt Bünde behält sich vor die korrekte Umsetzung vor Ort zu prüfen.